Können mir bitte die Juristinnen und Juristen unter meinen Leser/-innen helfen? Ich habe in den letzten Tagen wirklich versucht, das Urteil des Verfassungsgerichtshofs mit der österreichischen Verfassung abzugleichen - immerhin hat der VfGH nach dem Wortlaut der Verfassung zu entscheiden. Dort heißt es im Artikel 141 (siehe auch Bild): "Der Verfassungsgerichtshof hat einer Wahlanfechtung stattzugeben, wenn die behauptete Rechtswidrigkeit eines Wahlverfahrens erwiesen wurde UND auf das...