Die Wahlanfechtung zur Präsidentschaftswahl liegt bereits einige Zeit zurück, auch die Entscheidung des VfGH zur Neuaustragung. Die Wogen haben sich geglättet und die Wahlkämpfe der beiden Kontrahenten laufen bereits auf Hochtouren. Gesitteter, weniger polarisierend und vernünftiger dürfte es kaum zugehen, aber dieses Kalkül wurde von den Verfassungsrichter/-innen in Kauf genommen. Sie haben die Verfassung interpretiert, nicht ausgelegt. Ob sie der Republik damit einen Bärendienst...