Scheindebatte oder nicht?

Scheindebatte
Quelle: https://pixabay.com/de/gedankenaustausch-aussprache-debatte-222786/ 15.04.2018

Mit großem Interesse verfolge ich die Diskussion um die Weitergabe von Gesundheitsdaten. Die österreichische Bundesregierung will diese zum Zweck der Forschung aus der elektronischen Gesundheitsakte ELGA freigeben. Eigentlich wäre das ein systematisch geplanter Datenskandal, sind doch die persönlichen Daten der BürgerInnen das Objekt der Begierde. Widerspräche ein derartiger Schritt nicht der neuen Europäischen Datenschutzverordnung.

Das Gold unserer Zeit

Die Weitergabe persönlicher Daten wie Name, Geschlecht, Geburtsdaten, Auszug aus dem Melderegister, Staatsangehörigkeit usw. ist grundsätzlich nur mit dem Einverständnis der Betroffenen möglich. Und das jedes Mal, denn einen Automatismus gibt es eigentlich ex lege nicht. Dass etwas Ähnliches nun geplant ist, verschreckt. War es nicht stets die Entscheidung der PatientInnen, welche Informationen weitergegeben werden dürfen?

Die Illusion der namentlichen Zuordnung

Etwas verstehen die agierenden PolitikerInnen noch immer nicht. Man betont zwar stets, dass es keine namentliche Zuordnung der Daten geben wird, vergisst aber, dass das eigentlich keine Rolle spielt. Denn das Geschlecht, der ungefähre Wohnort und die Krankenhistorie beschreiben nur ein einziges Individuum. Mit etwas Recherche kann leicht herausgefunden werden, um wen es sich handelt.

Illusion
Quelle: https://pixabay.com/de/schwarzes-loch-art-optik-schwarz-2942914/ 15.04.2018

Beim Datenschutz wird immer so getan, als ginge es nur um den Namen. Aber diese Erkenntnis ist antiquiert. Ich habe schon früher den Unterschied der Anonymisierung und dem Singling-Out dargestellt. Während es bei der Anonymisierung um den Wegfall der namentlichen Zuordnung geht, bedeutet Singling-Out, dass die vorliegenden Daten nur ein Individuum beschreiben und man theoretisch auf den Namen schließen könnte. Dass der Name weggelassen wird, ist also gleichgültig.

Was tun dagegen?

Nichts! Gemäß der Vorlage kann die einzelne Person die Weitergabe nicht widerrufen. Das stünde im Widerspruch zum geltenden Gemeinschaftsrecht. Aus der Sicht des Datenschutzes ist problematisch, dass die PatientInnen die Weitergabe ihrer Daten nicht verhindern können. Über die Praktiken von Facebook empören wir uns zurecht. Aber in seiner Breitenwirkung ist dieses Vorhaben schlimmer, weil es noch persönlichere Daten ohne unseres Einverständnis beträfe …