Nun liegt ein Gesetzesentwurf zum Ausbau der Schulautonomie vor. Dass sich bereits zu diesem Zeitpunkt Konflikte entladen, ist normal und ein Zeichen eines funktionierenden Meinungsaustausches in einer Demokratie. Gerade in der Bildung werden demokratische Strukturen in ihrer reinsten Form dargelegt, handelt es sich doch bei der Bildung um ein urdemokratisches Grundrecht. Nicht vergessen: In Pakistan wurde Malala Yousafzai von Taliban in den Kopf geschossen, weil sie sich für das Recht auf Bildung für Mädchen einsetzte. Die aktuelle Kritik der ElternvertreterInnen brachte mich zum Nachdenken.
Worum es geht
Im Zuge des Autonomiepakets für die österreichischen Schulstandorte soll die regionale Entscheidungsbefugnis der Direktion ausgebaut werden. Soweit, so gut. Im aktuellen Entwurf geht es um die Rolle des SGAs (Schulgemeinschaftsausschusses). Zum Beispiel entschied dieser bisher mit, ab welcher SchülerInnen-Zahl eine neue Klasse eröffnet wird. Dieser SGA soll zwar weiter bestehen bleiben, in vielen Fragen aber nur noch eine beratende Funktion haben.
Die demokratische Legitimation
Wenn sehr martialisch seitens der Bundes-Elternvertretung von der Rettung der Demokratie am Schulstandort die Rede ist, stellt mein politikwissenschaftliches Hirn so manche Überlegung an. Zunächst stellt sich die Frage, wie die Elternvertretung im Schulgemeinschaftsausschuss zustande kommt. Freiwillig, oder wird unter allen gewählt? Danach stellt sich die Frage, ob entsprechendes ExpertInnen-Wissen besteht. Denn ein Kind alleine - und ich spreche hier als Vater - ist noch keine hinreichende Bedingung für Expertise. Bei der Teilung von Schulklassen beispielsweise, müssen viele Faktoren berücksichtigt werden.
Sozialdynamiken, wirtschaftliche Interessen, pädagogische Überlegungen und vieles mehr. Ein/e DirektorIn hat dieses Wissen oft auch nicht, aber die Wahrscheinlichkeit ist deutlich höher. Und oft müssen Entscheidungen schnell getroffen werden, zumal die Vorlaufzeiten im Schulalltag meist länger sind. Ist dafür die Elternvertretung immer geeignet, oder spielen die Partikularinteressen des eigenen Kindes in letzter Konsequenz eine wichtigere Rolle?
Fazit: Der Sache dienen!
Die demokratische Mitbestimmung in Schulen ist wichtig. Immerhin soll auch den SchülerInnen ein demokratisches Verständnis mitgegeben werden. Am Ende des Tages entscheidet immer, was bei der Schülerin oder dem Schüler an Maßnahmen ankommt. Und manchmal haben wir als Eltern nicht den gesamtpädagogischen Blick. Wir bezahlen DirektorInnen über das Steuergeld dafür und es hat schon seinen Sinn. Wenn also der Schulgemeinschaftsausschuss in vielen Fragen „nur“ noch eine beratende Funktion hat, muss das nicht zwangsläufig kontraproduktiv für die Sache sein und der Demokratie einen Abbruch tun. In einem funktionierenden Schulklima sollten solche Entscheidungen sowieso möglichst im Konsens getroffen werden …