Also alles nochmal! Jetzt erst recht!

Wahlurne
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Der Verfassungsgerichtshof hat sein Urteil zur Bundespräsidentschaftswahl gefällt. Die Stichwahl zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer muss aufgrund von Gesetzwidrigkeiten bei der Stimmenauszählung wiederholt werden. Als überzeugter Demokrat begrüße ich diese Entscheidung, zumal bei der Direktwahl des Staatsoberhauptes kein Zweifel bestehen bleiben darf. Zustände wie bei der ersten Wahl von George W. Bush gegen seinen Kontrahenten Al Gore dürfen Österreich nicht erreichen. Daher bin ich froh, dass der Verfassungsgerichtshof eine offenbar seit Jahren übliche Vorgangsweise verurteilt hat. Auch was die Medienberichterstattung am Wahltag betrifft. Aber wütend bin ich dennoch!

1. Faulheit bestraft Wähler/-innen!

Die Faulheit mancher Wahlkommissionen bestraft die Wähler/-innen, die bei der letzten Wahl zur Urne geschritten sind. Aufgrund ihrer Unachtsamkeit beim Öffnen der Briefwahlstimmzettel muss nochmals gewählt werden. Für mich stellt sich die Frage, ob diese Vergehen bewusst in Kauf genommen wurden, um eine Neuwahl zu provozieren, aber das ist Spekulation. Fest steht, dass die meisten Vergehen in Wahlsprengel passiert sind, in denen Norbert Hofer bei der Urnenwahl die Mehrheit der Stimmen erhalten hat. Ich bin wütend über die Tatsache, dass die regionalen Wahlleiter/-innen offenbar nicht imstande sind, die Wahlgesetze, die mit 1.1.2016 in Kraft getreten sind, zu lesen. Ich bin wütend darüber, dass eine endlich respektable Wahlbeteiligung mit dieser Wahlwiederholung aufgrund von - man kann es leider nicht anders formulieren - Dummheit kompromittiert wurde. Ich bin wütend als Demokrat - als Staatsbürger. Aber ich bin auch froh, dass der Verfassungsgerichtshof den Rechtsstaat schützt und die Einhaltung der Gesetze kontrolliert.

2. Möglichkeit der Manipulation ist ausreichend!

Der Verfassungsgerichtshof begründete sein Urteil u. a. damit, dass Manipulationsmöglichkeiten Tür und Tor geöffnet wurden. Es ist nicht entscheidend, ob eine Wahlmanipulation stattgefunden hat, sondern dass diese so leicht möglich gewesen wäre, dass ein effektiver Nachweis nicht mehr notwendig war. Eine Neuaustragung der Bundespräsidentschaftswahl war daher unumgänglich. Es stellt sich aber die berechtigte Frage, ob diese Missstände nicht schon im ersten Wahlgang stattgefunden haben und eine gesamte Wiederholung notwendig wäre. Aber es geht um einen ganz anderen Befund:

Natürlich ist es positiv zu sehen, dass der VfGH Manipulationsmöglichkeiten einen effektiven Riegel vorschiebt. Aber ist es einer modernen Demokratie würdig, dass das zuständige Gericht über Wahlvorgänge entscheiden muss? Österreich hat sich bis auf die Socken vor der internationalen Gemeinschaft blamiert! Punkt! Eine Wahlwiederholung würde man eher in weniger entwickelten Demokratien vermuten, nicht in Österreich.

3. Strafgerichte am Zug!

Ein wesentlicher Aspekt ist der strafrechtliche Rahmen der Vergehen. Natürlich hat das Bundesministerium für Inneres bereits Strafanzeigen gestellt und diese Dimension dürfte den beteiligten Personen noch gar nicht so bewusst sein. Sie werden nun wegen falscher Beurkundung, zumal sie das rechtmäßige Zustandekommen der Wahlergebnisse bezeugt haben, angeklagt. Ein hoher Preis für Faulheit! Wenn sie mit dem Auszählen der Stimmen bis zum nächsten Tag um 9.00 Uhr gewartet hätten, würden wir uns diese Aufregung ersparen.

Call to Action: Geht wieder wählen!

Der Call to Action ist dieses Mal eindeutig und könnte klarer nicht formuliert werden. Die Österreicher/-innen sind dazu aufgefordert, nochmals ihre Stimme abzugeben. Es kann nicht sein, dass Faulheit, Dummheit oder sonstige Vergehen in den demokratischen Entscheidungsprozesss eingreifen können. Die Wahl war eigentlich geschlagen und wir alle haben unsere - zugegeben knappe - Entscheidung gefällt. Wir müssen nun nochmals wählen. Die beste Antwort wäre eine sehr hohe Wahlbeteiligung, zumal sie auch als Signal verstanden würde. Das sind wir unserer Demokratie, unseren Werten und letztlich auch den Kandidaten schuldig. Das Motto der Stunde: „Jetzt erst recht“ …

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