Die Hundebesitzer/-innen unter uns wissen es: Wir müssen unsere Lieblinge erziehen, ihnen einfache Kommandos wie „Sitz!“, „Platz!“ und „bei Fuß“ lehren, damit wir unsere Freuden mit ihnen teilen können. Bei manchen Politiker/-innen habe ich den gleichen Eindruck: Manch einer beherrscht die einfachen Kommandos des Generalsekretärs perfekt und scheint charismatisch alles anzubellen, was sich ihm oder der Partei in den Weg stellt - sei es auch ein unerwünschtes Wahlergebnis.
Ein Kandidat, der keiner sein wollte und ein Ergebnis, das keiner will!
Manchmal ist ein Teil des Rudels müde, fühlt sich körperlich nicht fit genug und möchte gar nicht das sein, was alle anderen von ihm wollen. Doch der Mann, der Name nicht mit einer Supermarktkette verwechselt werden darf, wurde überzeugt und er machte sich so gut, dass er nur knapp eine Wahl verlor. Dabei schnitt er wesentlich besser ab als jener, dessen „konstruktiver“ Beitrag zur Gesellschaft nur der ist, dass er laut von „Uungähäuerlichkeiten“ (Anm. d. Red.: dieses Wort kann fast nicht verschriftlicht werden und vermutlich sind die „Ungeheuerlichkeiten“ gemeint) bellt. Vielleicht sind diese Beiträge doch nicht so konstruktiv und bekanntlich ist ja das Gegenteil von „gut“, „gut gemeint“.
Wem nützt eine Anfechtung?
Dass Mitglieder einer Wahlkommission unrechtmäßig Kuverts schon am Wahlsonntag geöffnet haben, zeugt von ihrem „dichten“ Terminkalender am Montag. Denn um 7 Uhr Morgens hätte man sich wieder einfinden müssen und um 9 Uhr beginnen zu zählen. Dieser Umstand erscheint besonders schwer, wenn sich etwa Spuren einer langen Nacht bemerkbar machen. Man habe das ja immer so gemacht und die neue Wahlordnung vom 1. Jänner 2016 gar nicht gelesen. Das Kreuz im geöffneten, oder ungeöffneten, Kuvert geht deswegen nicht auf eine selbständige Wanderung, weshalb das Ergebnis gleich sein dürfte. Ein Skandal ist es dennoch.
Jetzt wurde tatsächlich Fleisch am bildlichen Knochen gefunden und unser bellende Hund hat wieder seinen Auftritt. Diese „Uungähäuerlichkeiten“ gehören geklärt und eigentlich muss neu gewählt werden. Dass er damit keinen Beliebtheitspreis gewinnt, scheint ihm egal zu sein. Er bellt, weil sein Herrchen, das gerne seine Brille etwas tiefer trägt, es befohlen hat.
Die Fehlersuche!
Der Verfassungsgerichtshof befasst sich mit der eingebrachten Beschwerde. Dass die gemeldeten Fehler nicht zu tolerieren sind, ist dem demokratischen Rechtsverständnis nach logisch. Doch der VfGH befasst sich auch mit der alles entscheidenden Frage: „Hätten diese Missstände nicht stattgefunden, wäre die Wahl dann anders ausgegangen?“ Zum jetzigen Zeitpunkt kann das vorsichtig verneint werden. Denn es wurden weder Wähler/-innen eingeschüchtert, noch eigenmächtig Stimmzettel mit einem „X“ versehen. Der Fehler scheint bei den örtlichen Wahlkommissionen zu liegen und deren Vorsitzende müssen zur Verantwortung gezogen werden. Die österreichischen Wähler/-innen, die pflichtbewusst ihre Wahlkarten beantragt und versandt haben, können hier am wenigsten dafür.
Fazit: Das Höchstgericht entscheidet - und das ist gut so!
Doch bevor jede/r angebellt wird und „Uungähäuerlichkeiten“ vermeintlich aufgezeigt werden, kann in den eigenen Reihen gefragt werden, warum immer auch das freiheitliche Mitglied der lokalen Wahlkommission unterschrieben hat. Das ist mindestens genauso „uungähäuerlich“. Vielleicht werden die falschen Menschen angebellt. Ironischerweise heißt der Wahlgewinner Van der Bellen, der aber ganz ruhig bleibt. Das österreichische Höchstgericht wird sprechen und, im Vergleich zu „normalen“ Hunden, bei denen ich mich für diesen Artikel entschuldigen möchte, denn sie gerieten hier in Misskredit, jedes Bellen verstummen lassen. In der Zwischenzeit wird auf der Zugspitze in einer Selbsthilfegruppe jener Weitblick suggeriert, der leider schon lange fehlt. Doch wenn sein Herrchen wieder loslegt, wird der Hund bellen und die aufgescheuchten Massen werden ihm folgen …
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